Rauchwarnmelder

Die Rauchwarnmelderpflicht greift um sich. In immer mehr Bundesländern müssen Rauchwarnmelder installiert werden, doch der normale Bürger weiß nicht, wo sie zu installieren sind. Daher werden am besten in allen Räumen Rauchwarnmelder an die Decke geschraubt, was natürlich die Industrie freut.

Der Gesetzgeber hat klare Regeln definiert. So sind in Bayern seit dem 01.01.2018 in Wohnungen in folgenden Räumen Rauchwarnmelder zu installieren:
- Schlafräume,
- Kinderzimmer,
- Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen.
In diesen Räumen muss mindestens je ein Rauchwarnmelder installiert sein.
Nachlesen kann man das in der Bayerischen Bauordnung (http://gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO).

Man beachte außerdem: Solange nicht aus anderen Gründen Brandmeldeanlagen in anderen Räumen installiert werden müssen (z. B. weil aufgrund einer Sonderbauvorschrift diese gefordert wird), sind Rauchwarnmelder in Bayern per Gesetz erstmal nur in Wohnungen einzubauen! Wie das in anderen Bundesländern aussieht, kann man auch im Internet nachlesen.

Ich wünsche noch schöne Feiertage


Wolfgang Amler