Gebäudeklassen in Bayern

In Bayern werden Gebäude gemäß Art. 2 Abs. 3 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) 

in fünf Gebäudeklassen eingeteilt.

Diese Einteilung richtet sich vor allem nach der Gebäudehöhe, der Nutzung und der Größe der Nutzungseinheiten:

 

  

Gebäudeklassen in Bayern (Stand 2024)

  

 

Zusätzliche Hinweise:

 

  • Die Gebäudehöhe wird gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsraum.
  • Kellergeschosse werden bei der Flächenberechnung nicht berücksichtigt.
  • Sonderbauten (z.B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Schulen) sind nicht Teil der Gebäudeklassen, sondern unterliegen eigenen Anforderungen. 

 

 

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