Brandschutzlexikon - Feuerwiderstand

Tragende und aussteifende sowie raumabschließende Bauteile müssen nach den gültigen Gesetzen und Verordnungen eine gewisse Feuerwiderstandsfähigkeit besitzen. Die Höhe der Feuerwiderstandsfähigkeit richtet sich insbesondere nach der Höhe der Gebäude, nach der Größe der Nutzungseinheiten und nach der Art der Raumnutzung.

 

Es ist dabei zu unterscheiden zwischen den bauordnungsrechtlichen Begriffen und den Norm-Begriffen, die in der Fachwelt häufig benutzt werden.

 

Bauordnungsrechtlicher Begriff

Bezeichnung nach DIN 4102

Bezeichnung nach DIN EN 13502

Feuerbeständig

F90

R90, RE90, REI90, EI90, I90

Hochfeuerhemmend

F60

R60, RE60, REI60, EI60, I60

Feuerhemmend

F30

R30, RE30, REI30, EI30, I30

Bauteile ohne Feuerwiderstand

F0

R0, RE0, REI0, EI0, I0

 

Die bauordnungsrechtlichen Begriffe werden in den Gesetzen und Verordnungen vorgegeben. Um den Bauherrn, Planern und ausführenden Unternehmen eine Arbeitsgrundlage zu geben, wurden die Begriffe in der DIN 4102 „übersetzt“. Die DIN EN 13502 ist die europäische Fortschreibung der DIN 4102. Die Begriffe aus der DIN EN 13502 werden in der Europäischen Union verwendet.

 

 

 

 

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