Wann benötigt man einen Brandschutznachweis?

Gebäude werden nach der aktuell gültigen Bayerischen Bauordnung in 5 Gebäudeklassen eingeordnet (je nach Größe des Gebäudes und der einzelnen Nutzungseinheiten). Außerdem muss vom Planer geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Sonderbau vorliegen.

 

Brandschutznachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 5, sowie Sonderbauten und Mittel- und Großgaragen müssen von der Baubehörde oder von einem Prüf-Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz geprüft werden; die Entscheidung, wer den Brandschutznachweis prüfen soll, trifft der Bauherr im Bauantrag!. Alle anderen Gebäude müssen nicht geprüft werden.

 

Aus dieser Prüfpflicht bzw. Befreiung davon ergibt sich letztendlich die Vorstellung, dass dann der Brandschutznachweis auch nicht erstellt werden muss.

 

Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass nach Bayerischer Bauordnung für jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben ein Brandschutznachweis erstellt werden muss, lediglich bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist der Bauherr von dieser Verpflichtung befreit.

 

Als Nachweisersteller ist grundsätzlich der planende Architekt, sofern er bauvorlageberechtigt ist, zugelassen. Weiterhin darf der Brandschutznachweis auch von speziell ausgebildeten Brandschutzplanern und von Prüf-Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz aufgestellt werden. Falls der Ersteller des Brandschutznachweises ein Prüf-Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz ist, darf dieser seinen selbst aufgestellten Nachweis nicht prüfen, es muss das sog. 4-Augen-Prinzip eingehalten werden.

 

 

 

 

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