Wann kann man sich auf Bestandsschutz berufen?

Bei Besprechungen zum Brandschutz kommt häufig die Aussage: „Da haben wir doch Bestandsschutz!“ oder „Das steht jetzt schon seit 20 Jahren so und es ist noch nie etwas passiert. Das können wir doch so lassen!“

 

Bestandsschutz kann immer nur dann geltend gemacht werden, wenn entweder das Gebäude einer vorliegenden Baugenehmigung entspricht (und zwar ganz und nicht nur in Teilen!) oder es liegt keine Baugenehmigung vor, aber das Gebäude entspricht (ohne Abweichungen zum Baurecht!) dem zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Baurecht und das kann dann auch nachgewiesen werden.

 

Wenn eine Baugenehmigung vorliegt und das Gebäude wurde nicht nach dieser Baugenehmigung errichtet, dann kann auch kein Bestandsschutz geltend gemacht werden.

 

Wenn das Gebäude nicht den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden Vorschriften entspricht oder keine Genehmigungen zu vorhandenen Abweichungen vorliegen, kann ebenso wenig Bestandsschutz geltend gemacht werden.

 

Es stellt sich dann regelmäßig die Frage, wer das Gebäude so errichtet oder abgenommen hat, warum es anders gebaut wurde und warum das so lange Zeit niemand bemängelt hat. Diese Fragen sind zwar berechtigt, bei der Erstellung eines Brandschutznachweises aber zunächst unerheblich. Es kann im Brandschutznachweis nur das berücksichtigt werden, was tatsächlich vorhanden ist.

 

Im Übrigen kann auch bei Vorliegen einer Baugenehmigung der Bestandsschutz nicht geltend gemacht werden, wenn damit eine konkrete Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der erste Rettungsweg nicht korrekt ausgeführt, also mängelbehaftet ist und der zweite Rettungsweg nicht vorhanden oder nicht benutzbar ist.

 

Es ist im Übrigen festzuhalten, dass die Zeit hinsichtlich Bestandsschutz keine Wunden heilt. Ein unrechtmäßig errichtetes Gebäude wird nicht dadurch rechtmäßig errichtet, wenn es über eine gewisse Zeitspanne so steht und genutzt wird, der unrechtmäßige Zustand wird dadurch nicht geheilt sondern bleibt bestehen.

 

 

 

 

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