Eine Brandschutzordnung ist ein Regelwerk, das das Verhalten von Personen in einem Gebäude oder Betrieb im Brandfall
sowie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden festlegt.
Sie dient dem vorbeugenden Brandschutz und ist besonders in größeren oder öffentlich zugänglichen Einrichtungen wichtig.
Aufbau der Brandschutzordnung (nach DIN 14096)
Die Brandschutzordnung ist in drei Teile gegliedert:
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Teil A – Verhalten im Brandfall
- Richtet sich an alle Personen im Gebäude.
- Muss sichtbar ausgehängt werden (z. B. im Eingangsbereich).
- Enthält einfache Anweisungen wie: Alarmieren, Retten, Löschen.
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Teil B – Für Beschäftigte
- Richtet sich an Mitarbeitende.
- Enthält detailliertere Informationen zur Brandverhütung, Fluchtwegen, Verhalten bei Alarm etc.
- Muss im Rahmen von Unterweisungen vermittelt werden.
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Teil C – Für Personen mit besonderen Aufgaben
- Für Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte etc.
- Enthält spezifische Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandfall und zur Prävention.
Rechtliche Grundlage
Es gibt keine bundeseinheitliche Pflicht, eine Brandschutzordnung zu erstellen. Die Notwendigkeit ergibt sich aus:
- Landesbauordnungen oder Sonderbauverordnungen (z. B. für Versammlungsstätten, Krankenhäuser).
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Vorschriften der DGUV.
- Baugenehmigungen oder behördliche Auflagen.
- Versicherungsverträgen oder Zertifizierungen
Aktualisierung
Die Brandschutzordnung muss mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüft, dokumentiert und ggf.
angepasst werden.
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar.
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