Die wichtigsten Punkte einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 lassen sich in drei Hauptbereiche gliedern – entsprechend den Teilen A, B und C. Hier sind die zentralen Inhalte:
Teil A – Verhalten im Brandfall (für alle Personen)
Dieser Teil ist öffentlich auszuhängen (z. B. im Eingangsbereich) und enthält:
- Alarmieren: Wie und wo ein Brand gemeldet wird (z. B. Notrufnummer 112).
- Retten: Hinweise zu Fluchtwegen und Sammelplätzen.
- Löschen: Einsatz von Feuerlöschern nur bei Eigengefährdung ausgeschlossen.
- Verhalten bei Feueralarm: Ruhe bewahren, Anweisungen befolgen.
Teil B – Für Beschäftigte (z. B. Mitarbeitende)
Dieser Teil wird im Rahmen von Unterweisungen vermittelt und enthält:
- Brandverhütung: Umgang mit Zündquellen, elektrische Geräte, Rauchen.
- Verhalten im Alarmfall: Evakuierung, Unterstützung von Hilfsbedürftigen.
- Flucht- und Rettungswege: Freihalten, Kenntnis der Wege.
- Löschhilfen: Standorte und Handhabung von Feuerlöschern.
- Meldung von Gefahren: An wen und wie potenzielle Brandgefahren gemeldet werden.
Teil C – Für Personen mit besonderen Aufgaben
Richtet sich an Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer:
- Organisation des Brandschutzes: Zuständigkeiten, Kontrollen, Dokumentation.
- Wartung und Kontrolle: Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Fluchtwegbeleuchtung.
- Evakuierungsplanung: Durchführung und Übung von Evakuierungen.
- Unterweisungspflichten: Schulung von Mitarbeitenden.
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr: Übergabe von Plänen, Einweisung.
Weitere wichtige Punkte:
- Aktualisierungspflicht: Alle 2 Jahre durch eine fachkundige Person prüfen und dokumentieren.
- Anpassung an das Gebäude: Die Inhalte müssen individuell auf die Nutzung und Gefahren abgestimmt sein.
- Rechtliche Grundlage: Abhängig von Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen oder Baugenehmigungen.
Dieser Beitrag dient nur zu Informationszwecken und stellt keine rechtsverbindliche Beratung dar.
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